
Das Einvernehmen der Stadt zum Bauvorhaben in Bleckwedel ist ohne Gegenstimme aus dem VA und ohne Antrag auf Verweisung in den LaWi-Ausschuss hergestellt worden, obwohl auch hier bereits Pläne auf weitere Ausdehnung der Anlage vorhanden waren.
Bei dem Bauvorhaben in Buchholz wird nun von der Grünenfraktion und einem Ratsmitglied der CDU eine abweichende Vorgehensweise verlangt. Wir können den Grund dafür nicht erkennen. Ein Buchholzer Landwirt stellt seine landwirtschaftlichen Flächen für eine ähnliche landwirtschaftliche Anlage wie in Bleckwedel zur Verfügung – allerdings nicht einem einheimischen Landwirt. Wie in den öffentlichen Informationsveranstaltungen und den Aussagen des Ortsvorstehers aus Buchholz deutlich geworden, richtet sich der Widerstand der Buchholzer nicht vorwiegend gegen eine entsprechende Anlage an sich. Es ist der auswärtige Landwirt, den man nicht im Ort haben möchte.
Kann das der Grund für eine ablehnende Haltung des Rates sein?
Nun plötzlich der Volksmeinung nach dem Mund zu reden und das Einvernehmen mit allgemeinen Argumenten gegen industrielle Massentierhaltung verwehren zu wollen, halten wir für populistisch. Allen Ratsmitgliedern dürfte klar sein, dass eine Ablehnung durch die Stadt beim Landkreis das Schicksal mit dem berühmten Sack Reis in China teilen würde: „Ablage Papierkorb“. Das unverzüglich folgende Ersetzen des Einvernehmens durch den Landkreis hätte für die Stadt allerdings negative Konsequenzen. Man hätte sich dadurch der Möglichkeit beraubt, bei den erschließunsrechtlichen Fragen mitentscheiden und deren Kostenübernahme durch den Investor vertraglich regeln zu können. Außerden müsste eine entsprechende Haltung konsequenter Weise zu einer gerichtlicher Auseinandersetzung gegen das Einvernehmen des Landkreises führen, die allerdings mit erheblichen Regressforderungen an die Stadt enden würde.
Was soll ein solches Statement gegenüber einer Behörde, die an gesetzlichen Vorgaben gebunden ist und nicht über die Kompetenz politischer Entscheidungen verfügt? Ist es nur der Grund, einmal die Meinung gesagt zu haben?
Die geringen Einflussmöglichkeiten der Stadt in dem engen rechtlichen Rahmen des Genehmigungsverfahrens dürften allen Ratsmitgliedern bekannt sein. Es ist kein politisches Wunschkonzert. Nicht die Stadt hat hier die Planungshoheit. Sie ist lediglich in planungs- und erschließungsrechtlichen Fragen beteiligt. Der Flächennutzungsplan weist den beplanten Bereich als Landwirtschaft aus. Ein solcher Betrieb ist auch hier geplant. Sowohl die Erschließung als auch deren Unterhaltung ist ohne jegliche Kostenbeteiligung der Stadt mit dem Investor vertraglich gerelegt worden.
Wo sind da die Gründe für eine Verweigerung des Einvernehmens?
Selbst die Genehmigungsbehörde Landkreis kann nur auf der gültigen Gesetzesgrundlage entscheiden. Und die ist für die Anlagen in Bleckwedel und Buchholz gleich. Die Aufforderung, sie zu negieren, widerspricht dem als Ratsmitglied geleisteten Eid, in dem Gerechtigkeit auf Grundlage der Gesetze gegen Jedermann gelobt worden ist.
Wenn der Rat bei zukünftigen Genehmigungsverfahren von Großviehställen und Biogasanlagen mehr Entscheidungskompetenzen haben soll, geht das nur über entsprechende Gesetzesänderungen. In diese Richtung zielt der Antrag der SPD-Fraktion.