SPD gegen Gasbohrvorhaben im Raum Visselhövede

Für die SPD Visselhövede steht der Schutz von Mensch und Natur im Vordergrund ihrer politischen Arbeit. Dabei hat die Gesundheit der Menschen, der Schutz der Natur und des Trinkwassers Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Angesichts der vermehrten Krebserkrankungen in den Regionen unseres Landkreises mit Förderungen von Gas- und Ölvorkommen fordert die SPD, keine neuen Erkundungsbohrungen oder Förderungen von Gas- und Ölvorkommen zu genehmigen, solange die auffälligen Krebsfälle in räumlicher Nähe zur Erdgasförderung und die gesundheitlichen Folgen der Förderungen von Gas- und Ölvorkommen nicht aufgeklärt sind.

Keine Gasbohrvorhaben in Visselhövede

Aktuell wird in der Region Visselhövede über Gasbohrvorhaben diskutiert. Vor dem Hintergrund der ungeklärten auffälligen Krebsfälle in unserem Landkreis und der ungeklärten gesundheitlichen Folgen der Förderungen von Gas- und Ölvorkommen, macht sich bei Bürgerinnen und Bürgern eine große Verunsicherung breit. Diese Sorgen nehmen wir ernst. Wir fordern die politischen Entscheidungsträger auf Landkreis- und Landesebene auf, hier aktiv zu werden.

Die SPD fordert den Landkreis Rotenburg (Wümme) auf, alle seine Möglichkeiten, beispielsweise im Rahmen der regionalen Raumordnungsbefugnisse, zu ergreifen, damit neue Erkundungsbohrungen oder Förderungen von Gas- und Ölvorkommen ausgeschlossen werden können.

Den zuständigen niedersächsischen Wirtschaftsminister fordert die SPD Visselhövede auf, ein Moratorium für geplante Erkundungsbohrungen oder Förderungen von Gas- und Ölvorkommen im Landkreis Rotenburg (Wümme) auszusprechen, bis die auffälligen Krebsfälle in räumlicher Nähe zur Erdgasförderung in unserem Landkreis aufgeklärt sind.

Die SPD Visselhövede fordert das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie als zuständige Genehmigungsbehörde auf, die betroffenen Kommunen möglichst frühzeitig und intensiv bei der Entscheidung über mögliche Bohrvorhaben zu beteiligen. Das gilt insbesondere für alle Umweltbelange. Sofern Erkundungsbohrungen oder die Förderungen von Gas- und Ölvorkommen dennoch genehmigt werden sollten, sind Risiken für Mensch und Natur soweit wie möglich zu begrenzen. Eine Gefährdung von Gewässern ist in jedem Fall auszuschließen. Wasserrecht hat Vorrang vor Bergrecht.