„Seit Mittwoch, 1.12.2012 gelten mit der Warnstufe 2 strengere Corona-Regeln in Niedersachsen. In bestimmten Bereichen bleiben aber dennoch Selbsttests unter Aufsicht möglich. Man muss nicht für jeden Restaurant-Besuch einen Termin beim Test-Zentrum buchen, wenn Betriebe eine entsprechende Testung unter Aufsicht anbieten+“, so der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Bernd Wölbern.
Nach der seit dem 24.11.2021 gültigen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist es z.B. erlaubt, unmittelbar vor dem Besuch im Restaurant einen „Selbsttest unter Aufsicht“ durchzuführen. Dazu muss der Test vor Ort unter Aufsicht sachgerecht durchgeführt und dokumentiert werden. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung sind die Betriebe. Die Testung muss in einem separaten Bereich durchgeführt werden, und die Besucher dürfen erst nach Feststellung eines negativen Ergebnisses die Betriebsstätte betreten.
„Das bedeutet ohne Frage einen Mehraufwand für die Betriebe“, so Wölbern. „Andererseits erlaubt es dem Gastgewerbe aber, trotz der verschärften Corona-Lage einen gewissen Umsatz zu erzielen. Gleichzeitig werden die Testzentren entlastet, die dann eben nicht mehr für jeden Besuch im Restaurant einen Test durchführen müssen.“
Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie hier:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Testungen: